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Kosten
Das Leistungsangebot gliedert sich in pflegerische, soziale, betreuende und hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Der Inhalt dieser Leistungen bestimmt sich nach dem SGB XI und dem jeweils gültigen Heim- und Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI.
Bei den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung handelt es sich um Verrichtungen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik für deren Veranlassung und Verordnung der jeweils behandelnde Arzt des Heimbewohners zuständig ist.
Die Zusatzleistungen im Sinne des § 88 SGB XI (z.B. Fußpflege, Friseur usw.) sind im Heimvertrag beschrieben und werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Heimbewohner abgerechnet.
Das Heimentgelt setzt sich zusammen aus den Pflegekosten der Pflegestufen 0, 1, 2, 3 oder 3+, dem Endgeld für Unterkunft, Verpflegung sowie den Investitionsfolgeaufwendungen.


Sollte das Einkommen des zukünftigen Heimbewohners für die monatliche Zuzahlung nicht ausreichen, werden diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Gemeinde bzw. Stadt, wo sie/er vor der Heimaufnahme gewohnt hat, übernommen.
Die entsprechenden Anträge auf Wohngeld oder Sozialhilfe sind vor der Heimaufnahme vom künftigen Heimbewohner zu stellen. Bei der Ausfüllung dieser Anträge sind wir Ihnen gern behilflich.
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